Wann werde ich rechtlich Eigentümer einer Immobilie?

Die rechtliche Abfolge

Bevor du eine Immobilie erwirbst, solltest du dich nicht nur über den Zustand und die Lage des Objekts informieren, sondern auch über die rechtlichen Aspekte. Dazu gehören beispielsweise Grundbuch-Einträge, Baulasten oder auch Denkmalschutzbestimmungen. Es ist essentiell, alle rechtlichen Gegebenheiten zu kennen, um unangenehme Überraschungen und mögliche finanzielle Nachteile zu vermeiden. Dieser Ratgeber klärt dich darüber auf und gibt dir wertvolle Tipps, worauf du bei einem Immobilienkauf besonders achten solltest. So bist du bestens vorbereitet und kannst eine fundierte Entscheidung treffen.

Inhaltsübersicht

Beim Notartermin wird der Kaufvertrag beurkundet und die Auflassungserklärung abgegeben.
Details zur Grundschuldbestellung als Sicherheit für das Darlehen.
Notwendigkeit der Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbucheintragung.
Prozess der Prüfung von Vorkaufsrechten vor der Eigentumsübertragung.
Schritte zur finalen Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Der Abschluss des Prozesses mit der Schlüsselübergabe und offiziellen Eigentumsübertragung.

1. Notartermin zur Beurkundung des Kaufvertrags

1.1 Beurkundung und Auflassungserklärung

Beim Notartermin wird der Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer beurkundet. Die Auflassungserklärung wird abgegeben, welche die Einigung über den Eigentumsübergang darstellt. Dieser Schritt ist für die spätere Umschreibung im Grundbuch essenziell.

1.2 Das Grundbuch

Vor dem Kauf solltest du die Eintragungen im Grundbuch überprüfen, um unerwünschte Überraschungen zu vermeiden.
Ein aktueller Grundbuchauszug informiert dich über wichtige Details der Immobilie.
Nicht jeder hat das Recht, die Eintragungen im Grundbuch einzusehen.
Beim Kauf einer Immobilie kann der aktuelle Eigentümer oder meist der Makler, einen Grundbuchauszug für dich anfordern oder dir eine Vollmacht ausstellen, um dein berechtigtes Interesse beim Grundbuchamt nachzuweisen.

Kapitel und Abteilungen des Grundbuchs

Aufschrift
Enthält Angaben zum Grundbuchamt sowie zur Gemarkung, Flur und Flurstück des Grundstücks, die das Grundbuch betreffen.
Bestandsverzeichnis
Listet die Grundstücke und deren Lage auf und gibt Auskunft über Größe, Nutzungsart und eventuelle mit dem Grundstück verbundene Rechte.
Abteilung I
Enthält Eigentumsverhältnisse, Angaben zum Eigentümer und die rechtliche Grundlage des Eigentumserwerbs.
Abteilung II
Verzeichnet Lasten und Beschränkungen außer Hypotheken und Grundschulden, z.B. Wegerechte, Vorkaufsrechte oder Nießbrauch.
Abteilung III
Enthält Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden, also Angaben über die mit dem Grundstück verbundenen Finanzierungen und Sicherheiten.

Wichtige Informationen im Grundbuch

Ist der Verkäufer der rechtmäßige Eigentümer?
Abteilung I im Grundbuch
Existieren Rechte Dritter, wie Wegerechte oder Erbbaurechte?
Abteilung II im Grundbuch
Gibt es Baulasten oder andere Beschränkungen?
Abteilung II im Grundbuch
Besteht ein Vorkaufsrecht für einen anderen Käufer?
Abteilung II im Grundbuch

2. Grundschuldbestellung

Grundschuld als Sicherheit für das Darlehen

Falls eine Finanzierung benötigt wird, erfolgt die Grundschuldbestellung zu Gunsten der Bank. Die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch sichert der Bank ihr Darlehen ab.
Praxis!
Die Bestellung der Grundschuld wird üblicherweise mit dem Notartermin für den Kaufvertrag verknüpft und findet direkt im Anschluss statt. Die Bank, die den Kredit gewährt, übersendet in der Regel die notwendigen Unterlagen vorab an den Notar.
Achtung!
Die Bestellung einer Grundschuld bedeutet, dass das Grundstück des Eigentümers als Sicherheit für die Rückzahlung eines Kredits dient. Dies bindet den Eigentümer, indem es das Grundstück haftbar macht und der Bank erlaubt, bei Zahlungsverzug die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Die Bank kann die Grundschuld an Dritte abtreten oder verpfänden, was ihr zusätzliche Flexibilität bietet. Auch nach vollständiger Kreditrückzahlung bleibt die Grundschuld bestehen, es sei denn, sie wird explizit gelöscht, was eine erneute Nutzung ermöglicht. So sichert sich die Bank ab und erhält effektive Mittel zur Durchsetzung ihrer Forderungen.

3. Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung

Notwendigkeit für die Grundbucheintragung

Nach Zahlung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt eine Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch nicht möglich ist.

4. Prüfung und Ausschluss von Vorkaufsrechten

Vorkaufsrechte kennen

Der Notar prüft, ob Vorkaufsrechte bestehen. Diese müssen geklärt werden, bevor der Eigentumswechsel im Grundbuch vollzogen werden kann.

5. Antrag auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Sicherung der Kaufinteressen

Die Auflassungsvormerkung sichert die Kaufinteressen, bis die finale Eigentumsumschreibung erfolgt. Nach Erfüllung aller Bedingungen wird der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen.

6. Übergabe der Immobilie und Schlüssel

6.1 Offizielle Eigentumsübertragung und Schlüsselübergabe

Mit der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch wird der Käufer offiziell zum Eigentümer und erhält in der Regel die Schlüssel zur Immobilie.
Praxis!
In der Praxis erfolgt die Schlüsselübergabe häufig bereits nach Eingang des Kaufpreises, auch wenn der Käufer zu diesem Zeitpunkt noch nicht offiziell als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

6.2 Prüfung des Kaufvertrags

Der Kaufvertrag wird von einem Notar erstellt. Du solltest den Vertrag gründlich prüfen, bevor du ihn unterzeichnest.

6.3 Auflassungsvormerkung

Nachdem du den Kaufvertrag unterzeichnet hast, wird eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen, die einen bevorstehenden Eigentumsübergang ankündigt.
Hinweis!
Die Auflassungsvormerkung ist wie ein Sicherheitsschloss im Grundbuch, das dafür sorgt, dass niemand das Grundstück "wegschnappt" oder damit Unfug treibt, während der Kauf noch abgewickelt wird.

In einfachen Worten: Wenn jemand ein Haus oder ein Stück Land kauft, hilft die Auflassungsvormerkung, den Deal zu sichern, damit der Verkäufer das Grundstück nicht plötzlich jemand anderem verkauft oder darauf Schulden macht, bevor der Käufer als neuer Eigentümer eingetragen ist.

Historisch gesehen entstand diese Praxis, um in Zeiten langsamerer Kommunikations- und Verwaltungsvorgänge Käufer zu schützen und sicherzustellen, dass einmal vereinbarte Verkäufe auch wirklich durchgeführt werden, ohne dass es zu Betrug oder Doppelverkäufen kommt.

6.4 Wann wirst du Eigentümer?

Nachdem du den Kaufpreis gezahlt hast, wirst du rechtlich als Besitzer betrachtet, aber der Verkäufer bleibt der Eigentümer. Erst nach der Änderung im Grundbuch wirst du sowohl Eigentümer als auch Besitzer der Immobilie.

6.5 Eintragung im Grundbuch

Der Kauf wird durch die Auflassung und die Eintragung im Grundbuch abgeschlossen. Neben dem Kaufvertrag sind weitere Dokumente erforderlich, wie z.B. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. Nach der Eintragung kannst du dich offiziell als Eigentümer bezeichnen.

6.6 Denkmalschutz

Wenn du eine Immobilie erwirbst, die unter Denkmalschutz steht, gibt es besondere rechtliche Vorgaben und Auflagen zu beachten. Denkmalgeschützte Gebäude haben oft historischen Wert und tragen zur Erhaltung des kulturellen Erbes bei.
Daher können bei Renovierungen oder Umbauten strenge Richtlinien gelten.
Es ist wichtig, sich vor dem Kauf über diese Besonderheiten zu informieren, um spätere Konflikte und unerwartete Kosten zu vermeiden. Zusätzlich bieten denkmalgeschützte Immobilien potenziell steuerliche Vorteile, die als Anreiz für die Erhaltung und sorgfältige Restaurierung dieser historischen Schätze dienen können.

6.7 Baulasten

Beim Kauf einer Immobilie können Baulasten eine wichtige Rolle spielen. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die einem Grundstückseigentümer auferlegt werden, unabhängig davon, ob er der Verursacher ist. Du kannst beispielsweise den Bau bestimmter Gebäudeteile oder die Nutzung des Grundstücks in bestimmter Weise betreffen. Baulasten sind im Baulastenverzeichnis eingetragen und können den Wert einer Immobilie beeinflussen. Es ist daher ratsam, vor einem Kauf das Baulastenverzeichnis einzusehen und mögliche Auswirkungen auf das Grundstück zu prüfen.
12. Februar 2024 | Arucasa.de