Mietpreisbremse
Rechtliche Grundlagen für Mieter und Vermieter
Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die in bestimmten Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Erhöhung von Mieten bei Wiedervermietung einer Wohnung begrenzt.
Rechtliche Grundlagen
Die Konzeption
Die Miete darf bei Neuvermietung nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete (laut Mietspiegel) liegen.
Die Regelung betrifft nicht alle Wohnungen und nicht alle Gebiete. Bundesländer legen fest, in welchen Gebieten die Mietpreisbremse gilt.
Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, sind von der Mietpreisbremse ausgenommen.
Rechte und Pflichten
Was heißt das für mich?
Rechte der Mieter
Bei Verdacht auf eine zu hohe Miete können Mieter den Vermieter um Auskunft bitten.
Rückforderungen
Rückforderung von zu viel gezahlter Miete ist möglich.
Pflichten der Vermieter
Die ortsübliche Vergleichsmiete muss beachtet werden.
Bußgeld möglich
Bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse drohen Bußgelder.
Achtung!
Die Mietpreisbremse soll Mieter vor überhöhten Mietpreisen schützen, insbesondere in Gebieten mit hohem Wohnungsbedarf.
Hinweis!